Responsabilidad penal del asesor jurídico

Authors

  • DIEGO-MANUEL LUZÓN PEÑA

DOI:

https://doi.org/10.36151/

Abstract

Die mögliche strafrechtliche Haftung eines Rechtsanwalts oder Rechtsberaters kann sich einerseits bei Handlungen zum Nachteil des Kunden oder Mandanten ergeben, besonders in der Verletzung des Berufsgeheimes und in den Tatbeständen der beruflichen Untreue des Rechtsanwaltes, aber auch bei einer Beratung, die zu einem Tatbestands- oder Verbotsirrtum des Kunden führt, der wegen dieser irrtümlichen Beratung objektiv eine Straftat begeht, wobei die Frage geprüft werden muss, ob es im Verhalten des Beraters (boswillige oder in Irrtum befangene) Täterschaft oder Teilnahme gibt. Andererseits stellt sich die Frage ebenfalls bei Handlungen zum Vorteil eines Kunden, der bewusst ein Verbrechen begeht. Zunächst liegt hier der Fall der Beratung und möglichen aktiven Begünstigung eines verbrecherischen Verhalten des Kunden vor, wo man die strafbare Teilnahme von berechtigter Berufsausübung und erlaubtem Risikos oder wenigstens von einem neutralen straflosen Verhalten abgrenzen muss. Und zweitens ist es fraglich, ob eine Verantwortung des Rechtsanwaltes aus Unterlassung gegeüber dem verbrecherischen Verhalten des Kunden gibt, wo die Antwort prinzipiell negativ lautet.

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Published

2025-08-05

Issue

Section

Doctrina

How to Cite

Responsabilidad penal del asesor jurídico. (2025). Revista Penal, 29, 97-114. https://doi.org/10.36151/